Hygienekonzept
Heimspiele VfB 09 Wetter (Juni 2021)
Grundsätze
Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“. Es gilt für den Spielbetrieb und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Ausgenommen vom Konzept sind sämtliche Bereiche im Innenbereich von Gebäuden und gastronomische Einrichtungen.
Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.
Um auf ein erhöhtes Risiko vorbereitet zu sein und die Fortführung von risikominimiertem Spielbetrieb zu ermöglichen, wird im Konzept eine abgestufte Übersicht zu Hygienemaßnahmen gegeben. Durch die Steuerung anhand der aktuellen lokalen Einschätzung kann die Prävention verhältnismäßig angepasst werden.
Allgemeine Hygieneregeln
Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds (Zonen 2 und 3).
Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz (i.d.R. FFP2- oder OP-Masken-Standard) ist überall dort notwendig, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld (Zone 1) einzuhalten.
Körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
Verdachtsfälle / positive Befunde Covid-19
Die grundsätzliche Gefahr einer Ansteckung/Infizierung während des Spielbetriebs im Freien ist sehr gering einzuschätzen. Dies legen unterschiedliche Studien/Untersuchungen nahe. Demnach betrifft die größte Bedeutung im Infektionsschutz die Einhaltung der Maßnahmen „rund um das Spielfeld“ (vgl. Kapitel 1). Darüber hinaus gilt:
Eine Teilnahme am Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur bei unbeeinträchtigtem Gesundheitszustand möglich, das heißt ohne COVID-19-verdächtige Symptome.
Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. dürfen diese gar nicht betreten. Dies sind: Husten, Fieber (ab 38 Grad), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn. Die gleiche Empfehlung gilt, wenn derartige Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
Bei positivem Befund gelten immer die Anweisungen der lokalen Behörden (Gesundheitsämter), insbesondere die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die lokalen Behörden haben auch die Federführung bei der Untersuchung zu möglichen Kontaktpersonen.
Die notwendigen Prozesse werden also grundlegend vom zuständigen Gesundheitsamt gesteuert und durchgeführt. Vom Verein sollte in jedem Fall Unterstützung zur raschen Aufklärung von Verdachtsfällen auf eine COVID-19-Erkrankung und zur Prävention von weiteren Infektionen geleistet werden.
Bei positivem Befund in einer Mannschaft des Vereins werden folgende Maßnahmen vorbereitet/durchgeführt, um die Gesundheitsämter zu unterstützen
Identifizieren aller Spieler*innen/Vereinsmitarbeiter*innen, die in direktem Kontakt mit der infizierten Person waren und Informieren aller betroffenen Personen. Klärung, wie umfangreich und eng die Kontakte waren.
Vorhalten der Kontaktdaten aller betroffenen Personen für kurzfristige Rückfragen der Behörden.
Vorhalten von „Kontaktdaten des Publikumsbereiches“ für behördliche Rückfragen, sofern die Zone 3 (Publikumsbereich) betroffen ist. Wichtig: Aufgrund des Datenschutzes keine eigenständige Verwendung der Kontaktdaten. Weiterführende Hinweise zu Zuschauer*innen/Kontaktdaten in Kapitel 4.
Sofortiges Aussetzen des Trainings-/Spielbetriebs der betroffenen Mannschaft sowie Hinweis zur eigenverantwortlichen Gesundheitsbeobachtung. Der Zeitpunkt zur Wiederaufnahme muss mit dem örtlichen Gesundheitsamt abgestimmt werden.
Bei möglichen Kontakten im Rahmen von Freundschafts- und Wettbewerbsspielen: Information des Staffelleiters und Abstimmung zur Information von betroffenen gegnerischen Mannschaften.
Bei positivem Befund in/um der/die Mannschaft eines Gegners im Spielbetrieb sollte eine kurzfristige Information an alle im eigenen Verein betroffenen Personen erfolgen. Eine Aussetzung des Trainings-/ Spielbetriebs ist in der Regel nicht notwendig, sofern sämtliche Hygienemaßnahmen außerhalb des Spielfeldes eingehalten wurden. Dennoch sollte ein Hinweis zur eigenverantwortlichen Gesundheitsbeobachtung sowie eine Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt erfolgen.
Wichtiger Hinweis für betroffene Spieler: Im Anschluss an eine überstandene Infektion sollten medizinische Untersuchungen klären, inwieweit wieder Spielfähigkeit besteht. Insbesondere Lungen- und Herz-Kreislauf-Funktion sollten überprüft werden. Entsprechende Empfehlungen für Ärzt*innen sind veröffentlicht.
Zonierung
Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:
Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“
Der Zugang der Spieler*innen, Trainer*rinnen, Teamoffiziellen erfolgt ausschließlich über den oberen Eingang. Parkplätze stehen auf dem Rasenstück zur Verfügung.
Die Registrierung erfolgt über den elektronischen Spielbericht
In Zone 1 (Spielfeld ) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
Spieler*innen
Trainer*innen
Funktionsteams
Schiedsrichter*innen
Ordnungsdienst
Alle Personen in der technischen Zone/im Bereich der Auswechselbänke halten entweder Mindestabstand oder tragen mindestens medizinischen Mund-Nase-Schutz.
Medizinisches Personal betritt das Spielfeld zur Behandlung ausschließlich mit medizinischem Mund-Nase-Schutz.
Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.
Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt.
Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausübung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des Mindestabstandes gewährt.
Zone 2 „Umkleidebereiche“
In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
Spieler*innen
Trainer*innen
Funktionsteams
Schiedsrichter*innen
Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen von Mund-Nase-Schutz.
Die Belegungsplanung der Umkleidebereiche sind so gestaltet, dass genügend Zeit für hygienekonzeptkonformes Vor- und Nachbereiten des Spiels eingeplant ist. Die Nutzung in mehreren Kleingruppen nacheinander ist vorgesehen.
Für die Nutzung im Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen und ausreichend gelüftet.
Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung.
Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.
Der Aufenthalt in den Ein-/Ausgangsbereichen sowie Gängen/Zuwegen ist zu vermeiden.
Das Betreten/Verlassen der Umkleidebereiche erfolgt unter Nutzung eines Mund-Nase-Schutzes.
Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“
Die Zone 3 "Publikumsbereich" (im Außenbereich) bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.
Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über den Haupteingang (Reithalle) Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt.
Kontakterfassung erfolgt mittels Luca-App, bzw. Kontaktformular
Es erfolgt eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte.
Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots werden Markierungen in folgenden Bereichen auf-/angebracht:
Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
Spuren zur Wegeführung auf der Sportanlage
Abstandsmarkierungen auf Zuschauer*innenplätzen
Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb
Unterstützend werden Plakate zu den allgemeine Hygieneregeln genutzt.
Das Vereinsheim bleibt geschlossen
Getränkeverkauf erfolgt außerhalb des Vereinsheims unter Einhaltung der gültigen Hygienregelungen
Wurstverkaufstand wird geöffnet unter Einhaltung der entsprechenden Hygienregelungen
VfB Wetter, Juni 2021